Gutachten, Zertifizierungen und Sachverständigentätigkeiten - HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwaltskanzlei
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Gutachten - Zertifizierungen - Sachverständiger


Der Geschäftsführer der HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt O. Lange bietet Ihnen Audits, z.B. nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), als anerkannter Sachverständigen an. Der Service umfasst insbesondere Gutachten für Gerichte, Unternehmen und private Personen.
 
Rechtsanwalt O. Lange empfiehlt regelmäßig die Datenschutzmaßnahmen und Datenschutzprozesse zu überprüfen, insbesondere wenn Veränderungen bezüglich der IT-Systeme, der Mitarbeiter oder der Datenverarbeitungsprozesse stattgefunden haben.
 
Datenschutz-Audits können auch erforderlich sein, wenn es Gesetzesänderungen, Spionage, Whistle Blowing oder behördliche Untersuchungen gegeben hat und die rechtswidrigen Zustände, Sicherheitslücken bzw. Risiken behoben werden müssen. Darüber hinaus bietet Rechtsanwalt O. Lange auch Auditierungen Ihrer Lieferanten und sonstiger Geschäftspartner an.  

Unsere Auditoren sind behördlich anerkannte Sachverständige, unter anderem für das internationale European Privacy Seal (www.european-privacy-seal.eu) gefördert von der Europäischen Kommission in Brüssels.
 
Es empfiehlt sich das Datenschutzmanagement regelmäßig von externen Auditoren evaluieren zu lassen, um durch das „Vier-Augen-Prinzip“ Verbesserungspotentiale zu erkennen und das Datenschutzmanagement zu optimieren.
 
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und firmeninternen Policies hat der Auftraggeber regelmäßig die Datenverarbeitung im Auftrag durch die Lieferanten zu kontrollieren. Rechtsanwalt O. Lange führt seit vielen Jahren Audits auf Basis eines sehr umfangreichen Prüfkataloges durch, der auf die Besonderheiten der Datenverarbeitung des Auftraggebers angepasst wird.
 
Im Kundenauftrag wurden bereits globale Datenschutzaudits unter Berücksichtigung von verschiedenen internationalen Rechtsvorschriften und Compliance-Richtlinien von Mitarbeitern von Rechtsanwaltsgesellschaft durchgeführt.
 
Zudem wurden von Rechtsanwalt O. Lange Prüfungen für das Bundesverkehrsministeriums, vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung des deutschen Mautsystems der Firma Toll Collect GmbH durchgeführt.
 
Die Ergebnisse der Evaluierungen werden in Gutachten, Auditberichten und Managementfolien zusammengestellt und ggf. präsentiert.

Zertifizierung
 
Die Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit Ihre IT-Produkte und/oder IT-Verfahren nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Datenschutzrichtlinie mit dem European Privacy Seal (www.european-privacy-seal.eu/) zertifizieren zu lassen.
Zu diesem Zweck erstellt Rechtsanwalt O. Lange rechtliche Datenschutzgutachten.

Durch eine unabhängige Zertifizierung können Sie den Nachweis über einen hohen Qualitätsstandard Ihrer Produkte und Verfahren im Geschäftsverkehr gegenüber Ihren Kunden und staatlichen Kontrollbehörden führen.   

Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Rahlstedter Bahnhofstraße 12, 22143 Hamburg,
Tel.: 040/250 68 42.
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